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Schlagwort: Barrierefreiheit

Barrierefreiheitsgesetz

05. Juni 2025
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Wichtige Aspekte für Ihre Webseite

05. Juni 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirkt sich positiv auf das Suchmaschinen-Ranking Ihrer Webseite aus, da barrierefreie Webseiten bessere Nutzererfahrungen bieten, was wiederum zu längeren Verweildauern, niedrigeren Absprungraten und einer höheren Sichtbarkeit in Suchmaschinen wie Google führt. Obwohl Barrierefreiheit kein direkter Rankingfaktor ist, fördert sie indirekt die SEO-Leistung, weil Suchmaschinen Websites bevorzugen, die nutzerfreundlich und zugänglich sind. Zudem profitieren Unternehmen durch die Einhaltung des Gesetzes von doppeltem Vorteil: Gesetzliche Vorgaben erfüllen und gleichzeitig die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen verbessern.

Foto: Adobe Stock 1444684596

Grundlegende Anforderungen

  • Webseiten müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein
  • Die Vorgaben gelten für öffentliche Stellen des Bundes und zunehmend auch für private Unternehmen

Technische Umsetzung

  • Strukturierte Inhalte mit korrekten HTML-Elementen (Überschriften, Listen, etc.)
  • Textäquivalente für Nicht-Text-Inhalte wie Bilder und Grafiken
  • Kontrastreiche Darstellung von Text und Hintergrund
  • Tastaturzugänglichkeit für alle Funktionen
  • Responsive Design für verschiedene Endgeräte

Organisatorische Maßnahmen

  • Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website
  • Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit
  • Feedback-Mechanismus für Nutzer, um Barrieren zu melden

Fristen

  • Für öffentliche Stellen gelten die Anforderungen bereits
  • Für private Unternehmen werden die Anforderungen schrittweise eingeführt, abhängig von der Unternehmensgröße und Art der Dienstleistung
    Das BFSG betrifft vor allem Unternehmen, die Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten, die für den Alltag von Menschen wichtig sind. Dazu zählen unter anderem:
    • Unternehmen im Einzelhandel
    • Unternehmen aus dem Finanzsektor
    • Unternehmen aus der Transport- und Verkehrsbranche
    • Telekommunikationsunternehmen
    • Post- und Paketdienste
    • Anbieter von E-Books, E-Learning-Plattformen
    • ALLE Unternehmen, auf deren Websites Verbraucher:innen Verträge abschließen können

Beachten Sie, dass die konkreten Anforderungen je nach Art Ihrer Organisation und Ihrer Webseite variieren können. Eine professionelle Beratung kann sinnvoll sein, um alle relevanten Aspekte abzudecken.

Andreas Herchenröther

CEO


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